Allgemeine Richtlinien zur Zahlung

Die Spielgruppenkosten werden jährlich über die Bank bezahlt.

 

Bankverbindung

Raiffeisenbank Hitzkirchertal

6285 Hitzkirch 

IBAN CH41 8080 8001 3173 8643 6

Megie Muff

Naturspielgruppe Waldmäuse

Seilerstrasse 8

6285 Hitzkirch

 

Richtlinien der Spielgruppenkostenzahlung

  • Erfolgt ein Austritt während des Waldgruppenjahres auf eigenen Wunsch, z.B. durch einen Übertritt in den Kindergarten oder in die Basisstufe nach dem ersten Semester, wird trotzdem der ganze Jahresbeitrag in Rechnung gestellt.
  • Erfolgt ein Austritt während des Waldspielgruppenjahres auf eigenen Wunsch, wird der Elternbeitrag nicht zurück erstattet.
  • Wenn die Naturspielgruppe Waldmäuse durch behördliche Anordnung geschlossen werden muss, dann wird kein Geld zurückerstattet und ersatzlos gestrichen.
  • Wird die Naturspielgruppe Waldmäuse länger ausfallen, bei Krankheit der Leiterin, wird kein Betrag zurückerstattet.

  • Beim mehrmaligem Mahnen, behält sich die Spielgruppe das Recht vor, das Kind aus der Spielgruppe auszuschliessen. Was für Ihr Kind sehr schade wäre, liegt ja nicht am Kind, sondern an den Eltern.
  • Die Spielgruppenkosten sind unabhängig von der Anwesenheit des Kindes zu bezahlen, das heisst bezahlt wird der für das Kind frei gehaltene Spielgruppenplatz. Bei längeren Ferienaufenthalt wird kein Betrag zurückerstattet.
  • Vor Beginn des Spielgruppenjahres ist das Betreuungsgeld zu bezahlen, ansonsten kann das Kind nicht starten.
  • Wir bitten auch Ratenzahlungen an. Bitte beachte, dass sich der Betrag erhöht pro Rate um CHF 50.-.

Kurzfristige Absagen

  • Bis 60 Tage vor Beginn:  10% vom Betreuungsgeld
  • Bis 30 Tage vor Beginn:  50% vom Betreuungsgeld
  • Bis 15 Tage vor Beginn: 100% vom Betreuungsgeld